Fragen & Antworten
Fragen sind grundsätzlich während der Vorlesung zu stellen. Ausnahmsweise werden die Fragen von einzelnen Studierenden nachfolgend beantwortet. Wer also eine Frage per E-Mail stellt, willigt ein, dass die Frage hier für alle Studierenden einsehbar beantwortet wird. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung einer Frage.
Frage vom 18.12.2024
Ich arbeite gerade die ganzen Unterlagen auf und habe noch eine Frage zur retrospektiven Konkurrenz. Nach Ihrer Aussage gilt der Allgemeine Teil des MStG auch für Disziplinarstrafen. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies auch für die retrospektive Konkurrenz gilt und wenn ja/nein auf welcher Begründung lässt sich dies unterstreichen?
Ich habe leider weder in der Vorlesung noch in den Tafeln eine genaue Antwort darauf gefunden. Ich werde leider auch nicht durch die Auseinandersetzung mit Art. 43 Abs.1bis und Abs. 2 schlau daraus. Denn dies nimmt keinen konkreten Bezug darauf, lediglich auf die Auseinandersetzung mit dem Asperationsprinzip, welches demnach auch auf Disziplinarstrafen Anwendung findet.
Die Regeln zur retrospektiven Konkurrenz gelten auch im Disziplinarstrafrecht. Das ist die Praxis und auch meine Lehrmeinung. Ich verzichte auf das genaue Zitat aus dem von mir mitverfassten Buch zum Disziplinarstrafrecht, damit nicht noch jemand auf die Idee kommt, dieses Buch als Prüfungsvorbereitung zu lesen.
Frage vom 11.11.2024
Ich wollte noch Mal nach Fragen, um wirklich sicher zu gehen. Wir dürfen für die Prüfung alles mitnehmen? Also dürften wir auch ihre Tafeln ausdrucken und mitnehmen?
Es steht alles auf meiner Homepage. Ich kann nur nicht dafür haften. Vorbehalten bleibt, wenn das Dekanat oder IUS Prüfungen die Regeln ändern würden. Das glaube ich aber nicht.
Klarstellung vom 8.10.2024
Ich habe bedauerlicherweise anlässlich der Vorlesung vom 7.10.2024 eine falsche Zahl der Stunden angegeben, welche es für die Anrechnung eines Zivildiensttages braucht.
Die Berechnung ist nicht einfach. Art. 53 der ZDV (Verordnung über den Zivildienst SR 824.01) gibt Auskunft.
Hier sind die Absätze 4 und 5:
4 Die Anrechnung von Diensttagen erfolgt in ganzen Tagen.
5 Wenn die zivildienstleistende Person in Befolgung eines Aufgebots des ZIVI stundenweise eine Einführung im Hinblick auf einen späteren Einsatz besucht, ausserhalb der Kursstunden aber nicht in einem Zivildiensteinsatz steht, rechnet das ZIVI pro acht Stunden Kursbesuch einen Tag an die Erfüllung der ordentlichen Zivildienstleistungen an.
Bitte entschuldigen Sie mein Versehen.